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   VG Stuttgart, 02.03.2016 - 7 K 3296/14   

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VG Stuttgart, 02.03.2016 - 7 K 3296/14 (https://dejure.org/2016,5609)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02.03.2016 - 7 K 3296/14 (https://dejure.org/2016,5609)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02. März 2016 - 7 K 3296/14 (https://dejure.org/2016,5609)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Dienstliche Regelbeurteilung bei Beamten der Finanzverwaltung auf gebündelten Dienstposten ohne Dienstpostenbewertung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 4 S 1165/03

    Notenherabsetzung bei erstmaliger Beurteilung nach Beförderung

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.03.2016 - 7 K 3296/14
    Entscheidend für die gerichtliche Beurteilung ist hierbei, dass die für die einzelnen Leistungsmerkmale vergebene Punktzahl mit deren Begründung im Widerspruch steht, so dass im Ergebnis auch das Gesamturteil von 5, 5 Punkten nicht schlüssig ist (vgl. zum Fall einer inhaltlich nicht stimmigen Beurteilung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2004 - 4 S 1165/03 -, juris).

    Zudem ist die Herabstufung allein wegen der Beförderung des Klägers in der Beurteilung vom 12.08.2010 fraglich, weil der sich auf einem gebündelten Dienstposten befindende Kläger keine anderen Aufgaben als zuvor zu erfüllen hatte, mithin sich die Anforderungen nicht geändert haben (vgl. allerdings VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2004 - 4 S 1165/03 -, juris, Rn. 15, wobei sich dieses Urteil nicht mit gebündelten Dienstposten auseinandersetzt).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.03.2016 - 7 K 3296/14
    Die auf dem Dienstposten erbrachten Leistungen sind allein am Maßstab des Statusamtes des Beamten zu messen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 , vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - BVerfGK 18, 423 und vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20, Rn. 28 f.).

    Weist ein Dienstposten Besonderheiten auf, ist dies bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O. Rn. 52 ff.; BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27/14 -, juris).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.03.2016 - 7 K 3296/14
    Die Zuordnung von Dienstposten zu mehreren Besoldungsgruppen (gebündelte Dienstposten) bedarf der sachlichen Rechtfertigung, die sich nur aus den Besonderheiten der jeweiligen Verwaltung ergeben kann (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris).

    Werden mehr als drei Ämter einbezogen, bedarf es dafür einer besonderen, nur in Ausnahmefällen denkbaren Rechtfertigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 2 A 10197/19

    Beamtenrecht: Unterbliebene Beteiligung eines Personalratsmitglieds an einem

    Es genügt vielmehr den Anforderungen an die notwendige Aufgabenbeschreibung in einer dienstlichen Beurteilung, wenn die angefochtene Beurteilung in gedrängter, stichwortartiger Form den Aufgabenbereich wiedergibt und die wesentlichen Tätigkeiten berücksichtigt (vgl. dazu auch Sächs. OVG, Beschluss vom 5. März 2015 - 2 A 201/13 -, juris Rn. 9; VG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2016 - 7 K 3296/14 -, juris Rn. 20).
  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 3 L 1944/18

    Zum Beurteilungssystem im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst;

    Die Beigeladenen zu 1. und 4. befinden sich aber auf gebündelten Dienstposten und hatten keine anderen Aufgaben als zuvor zu erfüllen, so dass sich die Anforderungen nicht geändert haben (vgl. ebenso VG Stuttgart, Urteil vom 02.03.2016 - 7 K 3296/14 -, juris Rdnr. 21; vgl. allerdings Thüringer OVG, Beschluss vom 08.04.2011 - 2 EO 192/09 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2004 - 4 S 1165/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.09.2000 - 10 A 11056/00 - OVG Saarland, Beschluss vom 26.07.2007 - 1 B 304/07 -, jeweils juris, wobei sich letztere Entscheidungen nicht mit gebündelten Dienstposten auseinandersetzen).
  • VG Freiburg, 19.03.2019 - 3 K 10936/17

    Mindestanforderungen an die Begründung einer dienstlichen Beurteilung

    Andererseits sind die auf einem Dienstposten erbrachten Leistungen allein am Maßstab des Statusamts des Beamten zu messen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - sowie vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, jeweils bei juris sowie Urteil vom 17.09.2015, a. a. O.), so dass im Fall einer fehlenden Dienstpostenbewertung die tatsächlich erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung ihres von den Beurteilern selbständig zu ermittelnden Schwierigkeitsgrades gemessen an den Anforderungen des innegehabten statusrechtlichen Amtes zu bewerten sind (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 02.03.2016 - 7 K 3296/14 -, juris).
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VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 16.09.2015 - 7 K 3296/14 (https://dejure.org/2015,30118)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 16. September 2015 - 7 K 3296/14 (https://dejure.org/2015,30118)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 16.09.2015 - 7 K 3296/14
    Rspr., zuletzt BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 6/14 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - 4 A 1449/08

    Zulässigkeit der Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens gegen eine

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 16.09.2015 - 7 K 3296/14
    Die Beklagte hat im Übrigen ihr Ermessen im Hinblick auf die erweiterte Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Gewerbeordnung - GewO -) und im Hinblick auf die Auswahl des angedrohten Zwangsmittels vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. April 2011 - 4 A 1449/08 -, juris, ausgeübt.
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